Allgemeine Information, keine Prüfung deines Einzelfalls. Beachte den angegebenen Inhaltsstand und die für deinen Flug anwendbaren Regeln.

Notiere die geplante Ankunftszeit und den Zeitpunkt, zu dem du am Endziel tatsächlich aussteigen konntest. Für eine mögliche Ausgleichszahlung zählt grundsätzlich die Verspätung am Endziel; die Abflugverspätung allein belegt keinen Anspruch.

Für Flüge aus Deutschland gilt derzeit die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der Fassung vor den Änderungen. Die Änderungen durch die Verordnung (EU) 2026/2202 gelten erst ab dem 23. Oktober 2027. Dokumentiere den Ablauf nach den Regeln, die für deinen Flug gelten.

Wann gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt grundsätzlich für Flüge, die von einem Flughafen in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat starten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Bei einem Flug aus einem Drittstaat in die EU gilt die Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen: Die ausführende Fluggesellschaft muss ein EU-Luftfahrtunternehmen sein, und du darfst im Drittstaat nicht bereits die dort vorgesehenen Leistungen erhalten haben. Ein Flug nach Deutschland fällt daher nicht automatisch unter die EU-Verordnung.

Grundsätzlich brauchst du eine bestätigte Buchung und musst dich zur vorgesehenen Abfertigungszeit einfinden. Wenn die Fluggesellschaft keine Zeit dafür genannt hat, sieht die Verordnung grundsätzlich vor, dass du spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit dort bist.

Wartebereich an einem leeren Abfluggate
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Welche Ankunftszeit zählt für die Ausgleichszahlung?

Für die mögliche Ausgleichszahlung zählt, wann sich am Endziel eine Flugzeugtür öffnet und die Reisenden aussteigen dürfen. Landung und Ankunft an der Parkposition helfen bei der Einschätzung, zählen aber nicht als Ankunftszeit im rechtlichen Sinn.

Im Fall Germanwings gegen Henning (C-452/13) entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Zeitpunkt, zu dem die Tür geöffnet wurde und das Aussteigen beginnen konnte, maßgeblich war. Das Flugzeug landete mit 2 Stunden und 58 Minuten Verspätung und erreichte die Parkposition mit 3 Stunden und 3 Minuten Verspätung.

Bei einer Buchung mit mehreren zusammenhängenden Teilflügen zählt grundsätzlich die Ankunft am Endziel der gesamten Reise. Der Bundesgerichtshof hat das für Flüge bestätigt, die gemeinsam in einer Buchung stehen. Halte deshalb bei Umstiegen die geplante und tatsächliche Ankunft jeder Teilstrecke fest, notiere aber besonders die Ankunft am letzten Ziel.

Welche Zeiten und Belege solltest du festhalten?

Sichere deine Buchungsbestätigung, den Flugschein und die Bordkarte. Bei Umstiegen solltest du die Unterlagen für alle Teilflüge aufbewahren und notieren, ob sie gemeinsam gebucht wurden. Speichere außerdem Nachrichten der Fluggesellschaft, etwa Mitteilungen in der App, E-Mails, SMS oder Umbuchungsangebote. Wenn die Airline einen Grund für die Verspätung nennt, halte auch diesen Wortlaut fest.

Notiere am Flughafen die angezeigten Abflug- und Ankunftszeiten sowie relevante Ansagen mit Uhrzeit. Bei der Ankunft schreibst du auf, wann du nach deiner Beobachtung aussteigen konntest. Wenn du auch Landung oder Parkposition festhältst, kennzeichne diese Zeiten als zusätzliche Anhaltspunkte. Ein Foto der Ankunftstafel oder ein App-Screenshot hilft, beweist aber für sich genommen nicht zwingend den Zeitpunkt der Türöffnung.

Bewahre die Originaldateien von Fotos und Screenshots auf. Schreib dazu, wann und wo du sie aufgenommen hast. Wenn dein Flug umgeleitet wird oder du an einem anderen Flughafen ankommst, halte auch fest, wie du anschließend zum vereinbarten Zielort gelangt bist und wann du dort eingetroffen bist.

Musst du wegen der Störung selbst Essen, ein Hotel oder einen Transfer bezahlen, hebe die Einzelbelege auf. Notiere kurz, warum die Ausgabe nötig war. Einzelbelege und die Begründung stützen deinen Erstattungsantrag. Ob jede Ausgabe vollständig ersetzt wird, ist damit nicht automatisch geklärt.

Was der BGH zur Beweislast sagt

Grundsätzlich musst du als Fluggast nachweisen, wie spät du am Endziel angekommen bist. Ist unklar, ob die Verspätung mindestens drei Stunden betrug, muss die Fluggesellschaft die Informationen offenlegen, die ihr vorliegen und Rückschlüsse auf die Ankunftszeit erlauben. Diese Pflicht, eigene Informationen beizusteuern, heißt sekundäre Darlegungslast.

Der Bundesgerichtshof entschied das am 9. September 2021 im Verfahren X ZR 94/20. Zugleich stellte er klar, dass die Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt der Türöffnung nicht eigens im Bordbuch oder an anderer Stelle dokumentieren muss. Angaben zur Landung und zur Parkposition können dennoch dabei helfen, die tatsächliche Verspätung einzuschätzen. Wenn die Drei-Stunden-Grenze knapp erreicht ist, solltest du die Fluggesellschaft um die vorhandenen Ankunftsdaten bitten und deine eigenen Aufzeichnungen beifügen.

Die Leitlinien der EU-Kommission von 2024 empfehlen, dass die Fluggesellschaft die Ankunftszeit aufzeichnet und Fluggästen auf Anfrage kostenlos mitteilt. Diese Leitlinien helfen bei der Auslegung der Regeln. Daneben gilt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu, welche Informationen die Fluggesellschaft im Streitfall mitteilen muss: Sie muss vorhandene relevante Angaben offenlegen. Den Zeitpunkt der Türöffnung muss sie nicht eigens aufzeichnen.

Wasser und kleiner Imbiss im Flughafencafé
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Welche Ansprüche solltest du getrennt prüfen?

Eine Verspätung kann verschiedene Ansprüche betreffen, die du getrennt dokumentieren solltest:

  • Ausgleichszahlung: Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel kommt grundsätzlich eine pauschale Zahlung von 250, 400 oder 600 Euro infrage. Die Höhe richtet sich nach der Flugentfernung. Eine Zahlung ist nicht sicher: Unter anderem können außergewöhnliche Umstände eine Rolle spielen.
  • Betreuung und Unterstützung: Die Verordnung macht bestimmte Leistungen von der Abflugverspätung und der Flugdistanz abhängig. Es gelten grundsätzlich Schwellen von zwei, drei oder vier Stunden. Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden sieht die Verordnung unter den genannten Voraussetzungen auch die Wahl zwischen Erstattung und Rückflug vor.
  • Erstattung selbst bezahlter Ausgaben: Belege für Essen, Unterkunft oder Transfers können einen Antrag stützen. Notiere, weshalb du die jeweilige Ausgabe wegen der Störung selbst tragen musstest.
  • Weitergehender Schaden: Zusätzliche persönliche Schäden, die über eine pauschale Ausgleichszahlung hinausgehen, sind gesondert zu belegen. Sie folgen anderen Voraussetzungen und ergeben sich nicht automatisch aus der Verspätung.

Eine Abflugtafel mit einer Verspätung oder eine Mitteilung der Airline belegt nicht, dass du mindestens drei Stunden später am Endziel angekommen bist. Vergleiche für eine mögliche Ausgleichszahlung die planmäßige Ankunft mit dem Zeitpunkt, zu dem du am Endziel aussteigen konntest.

Bei verlorenem, beschädigtem oder verspätet ausgeliefertem Gepäck gelten gesonderte Regeln. Dort werden Haftungsgrenzen in Sonderziehungsrechten, einer Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds, angegeben. Prüfe die jeweils anwendbare Regelung und ihre zeitliche Geltung; eine feste Umrechnung in Euro ist dafür nicht sinnvoll.

Wo kannst du dich beschweren?

Wende dich zunächst mit deinem Anliegen an die ausführende Fluggesellschaft und nenne dabei Flugnummer, Reisedatum und Strecke. Füge die relevanten Belege bei und bewahre deine Nachricht sowie die Antwort auf. Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert oder du mit der Antwort nicht weiterkommst, kannst du die zuständige Stelle oder eine geeignete Schlichtung prüfen.

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt eine zuständige Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Fluggastrechte. Eine Beschwerde dort ist jedoch nicht dasselbe wie die Durchsetzung eines individuellen Zahlungsanspruchs. Prüfe vor dem Einreichen den aktuellen Ablauf und welche Unterlagen du brauchst.

Was ab Oktober 2027 gilt

Die Verordnung (EU) 2026/2202 ändert die bestehende Regelung. Ihre neuen Vorgaben sind ab dem 23. Oktober 2027 anzuwenden. Dazu gehören zusätzliche Informations- und Beschwerdeverfahren. Die Verordnung sieht unter anderem Informationen zu einem möglichen Ausgleichsanspruch innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende sowie Fristen für Beschwerden bei Fluggesellschaften oder Vermittlern vor.

Diese Vorgaben gelten nicht als heutige Pflichten für Flüge, auf die die Änderungen noch nicht anwendbar sind. Prüfe deshalb, welche Regeln am Reisedatum galten, wenn du eine Verspätung dokumentierst.

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