Entschädigung bei Flugverspätung

Flug verspätet? Diese Entschädigungen müssen Airlines leisten

Verzögerungen im Luftverkehr sind alltäglich, doch Fluggäste haben in vielen Fällen einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung. Auf diesem Recht zu bestehen, kann sich finanziell sehr lohnen. Allerdings: Auch wenn entsprechende gesetzliche Regelungen existieren, ist der Weg zur Auszahlung nicht immer einfach. Deshalb empfiehlt es sich, von vornherein gewisse Dinge zu beachten.

Ab der ersten Sekunde handeln

Fluggastrechte

Wer von der Verspätung des Fluges erfährt, sollte sich dies vor Ort mit Begründung schriftlich bestätigen lassen. Dabei können auch gleich Fragen bezüglich der Entschädigungsforderungen gestellt werden. Ratsam ist es außerdem, die Kontaktdaten auszutauschen mit Reisenden, die vor dem gleichen Problem stehen. Ein weiterer, finanziell wichtiger Aspekt: Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Verspätung entstehen (z. B. Verpflegung, Hotel oder Taxi), sollten im Nachhinein mit Quittungen dokumentiert werden können.

Entschädigung bei Flugverspätung
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Verzögerungen im Luftverkehr sind alltäglich.

Welche Entschädigungen wann geleistet werden

In einigen Fällen müssen Airlines überhaupt keine Entschädigung zahlen. Dies gilt bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen; hierzu zählen beispielsweise extreme Unwetter oder Vogelschlag. In allen anderen Fällen besteht ab einer Verspätung von drei Stunden ein Recht auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz. Beträgt die Flugstrecke weniger als 1500 Kilometer, muss die Airline 200 Euro zahlen. Bei einer Distanz von 1500 bis 3500 Kilometern sind 400, bei allen weiteren Entfernungen 600 Euro. Für Flüge innerhalb der EU gilt allerdings eine Höchstgrenze von 400 Euro. Ab einer Verspätung von fünf Stunden können Fahrgäste ihren Flug stornieren und haben zusätzlich zur Entschädigungszahlung ein Recht auf volle Erstattung ihres Ticketpreises. Darüber hinaus sind Airlines bei größerer Verspätung zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Ab einer gewissen Wartezeit haben Fluggäste Anspruch auf eine angemessene Verpflegung mit Essen und Trinken sowie das Recht, kostenlos entweder zwei Anrufe zu tätigen oder zwei Mails zu versenden. Diese Leistungen müssen bei Flügen mit einer Distanz bis 1500 Kilometer ab zwei, bei 1500 bis 3500 Kilometern ab drei und bei über 3500 Kilometern ab vier Stunden Wartezeit erbracht werden. Sollte sich der Abflug gar auf den nächsten Tag verschieben (beispielsweise aufgrund eines Nachtflugverbotes), müssen Airlines eine Unterkunft sowie den Transfer zu dieser stellen bzw. bezahlen.

Entschädigung bei Flugverspätung erhalten

Grundsätzlich haben Passagiere bis zu drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Mithilfe eines Musterschreibens, das einige Fluggastportale zum Download bereithalten, wenden sich Passagiere zunächst direkt an die Airline, deren Flug verspätet war. Für den Fall, dass die Airline die Forderung zurückweist, gibt es Hilfe. Anlaufstellen können die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr sowie Fluggastportale wie Fairplane oder Flightright sein.