Das für die Durchsetzung der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 zuständige Luftfahrt-Bundesamt regelt keine zivilrechtlichen Ansprüche zwischen Fluggast und Fluglinie. Seit 2013 sind Fluglinien aber verpflichtet, eine Schlichtungsstelle einzurichten oder sich alternativ einer behördlichen Schlichtung durch das Bundesamt für Justiz zu unterwerfen. Nach eigenen Angaben der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), der die meisten Fluggesellschaften angeschlossen sind, betreffen rund drei Viertel der jährlich rund 20.000 Eingaben Entschädigungszahlungen aus Flügen – mit massiv steigender Tendenz. Die Schlichtungsquote – also der Anteil von Streitbeilegungen ohne Einschaltung der Justiz – liegt im Luftverkehr bei rund 80 %.
Damit bleiben aber immer noch viele tausend ungelöste Fälle. Wer weder Zeit noch Geld noch Nerven hat, seine Forderungen durch die gerichtlichen Instanzen zu boxen, kann sich der Fluggastportale im Internet bedienen. Sie funktionieren entweder als Inkasso-Portale oder als Sofort-Entschädiger. Die Inkasso-Portale prüfen die Ansprüche und ziehen die Forderungen von den Fluggesellschaften ein. Die Verfahrenskosten werden vorfinanziert. Dafür verlangen sie üblicherweise eine erfolgsabhängige Provision – der Fluggast geht also kein Kostenrisiko ein. Er muss aber unter Umständen Monate auf sein Geld warten. In diese Lücke stoßen die Fluggastportale, die sofort eine Entschädigung zahlen. Sie kaufen den Anspruchsberechtigten nach einer Vorprüfung ihre Forderung ab – natürlich nicht zum vollen Wert, sondern nach Abzug einer Marge für Risiko, Verfahrenskosten und Gewinn. Das schnelle Geld bezahlt der Fluggast derzeit noch mit einem gegenüber dem Inkasso-Portal erhöhten Abzug. Allerdings hält ein hoher Automatisierungsgrad die Kosten der Aufkäufer gering, sodass sich die Auszahlungsbeträge immer mehr einander annähern.