Flugtickets verkaufen

Nicht genutzte Flugtickets verkaufen statt stornieren

Im Internet bieten Fluggastportale Verbrauchern an, ihre nicht genutzten Flugtickets zu verkaufen – egal, aus welchem Grund der Flug nicht angetreten wurde. Das geht sogar noch drei Jahre rückwirkend. Was ist dran an diesem Geschäftsmodell? Und kann ich mein Geld nicht direkt von der Airline fordern?

BGH-Urteil dämpft die Erwartungen

Fluggastrechte

Im März 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zu nicht stornierbaren Tickets gefällt. In letzter Instanz gab er der Lufthansa Recht, die ihren Kunden nach dem Storno eines Langstreckenflugs von 2.766 Euro nur 134 zurückzahlte. Die beiden Reisenden hatte die Wahl zwischen verschiedenen Buchungsklassen und sich bewusst für einen günstigeren, aber nicht stornierbaren Tarif entschieden. Das ist grundsätzlich zulässig, so die Urteilsbegründung. Mit dieser Entscheidung sind auch die Möglichkeiten der Anbieter, an die Kunden ihre Flugtickets verkaufen können, eingeschränkt worden. Dennoch gibt es weiterhin Preisbestandteile, die erstattet werden müssen.

Flugtickets verkaufen
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Freiwillig erstatten die wenigsten Fluggesellschaften Ticketpreise.

Recht des Werkvertrags gilt

Wird ein Flug einzeln – also nicht als Bestandteil einer Pauschalreise – gebucht, handelt es sich nicht um einen Reisevertrag, sondern um einen sogenannten Werkvertrag. Dieser ist grundsätzlich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kündbar. Mit der Wahl eines besonders günstigen, dafür aber nicht flexiblen Tarifs erklärt der Kunde aber stillschweigend, dass er auf eben dieses Kündigungsrecht verzichtet. Selbst wenn der reine Flugpreis nicht erstattet wird, bleiben dennoch weitere Bestandteile, die die Fluggesellschaft zurückzahlen muss, insbesondere Steuern und Flughafengebühren. Sie kassiert dieses Geld nur für andere. Fallen die Kosten gar nicht an, darf sie das Geld nicht einfach behalten. Umstritten ist das Thema Treibstoffzuschläge. Die Fluggesellschaft erhebt sie nicht für einen Dritten, sondern für sich selbst. Aber wer nicht fliegt, verursacht auch keinen Kerosinverbrauch. Es gibt also recht gute Chancen, auch diesen Preisbestandteil zurückzubekommen. Wie sich der Flugpreis zusammensetzt, muss die Airline übrigens auf der Rechnung detailliert aufschlüsseln. Sie wissen also genau, welche Beträge Sie nach einem Storno fordern können.

Langwierige Auseinandersetzung droht

Freiwillig erstatten die wenigsten Fluggesellschaften Ticketpreise. Bei flexiblen Buchungen kommt noch der Streit um Stornogebühren und einem möglichen Weiterverkauf der frei gewordenen Plätze hinzu. Bis zu 95 % können hier erstattet werden. Wer nicht die Zeit, die Nerven und gegebenenfalls die Rechtsschutzversicherung für eine Auseinandersetzung mit dem Luftfahrtunternehmen hat, kann seine Flugtickets verkaufen. Die Anbieter berechnen anhand der Ticketdaten eine voraussichtlich zu erzielende Rückzahlung, vermindert um einen Abschlag für das übernommene Risiko, für die Kosten der Rechtsdurchsetzung und natürlich für den eigenen Gewinn. Deshalb ist der Ankaufpreis deutlich geringer als das, was man selbst bekommen würde, wenn man die Sache erfolgreich durchzieht. Dafür gibt es aber sofort und ohne Risiko Geld – das Fluggastportal kann den gezahlten Preis nicht zurückverlangen, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt.