Flug stornieren

Flug stornieren? Das sind Ihre Rechte

Wenn eine gebuchte Flugreise doch nicht angetreten wird, ist es immer möglich, vor Reisebeginn den Flug zu stornieren. Dabei muss niemand auf den kompletten Kosten sitzen bleiben. Die betroffenen Kunden können damit rechnen, wenigstens einen Teil des gezahlten Geldes zurück zu bekommen. Dazu müssen einige Dinge beachtet werden.

Eigene Rechte geltend machen

Fluggastrechte

Grundsätzlich ist für die Rückerstattung von Kosten Eigeninitiative gefragt, da keine Airline von sich aus Kosten für einen stornierten Flug erstattet. Die Fluggesellschaft sollte unter Angabe der Buchungsnummer kontaktiert und um eine Rückerstattung ersucht werden. Laut Fluggastrecheverordnung ist dies bis zu drei Jahre nach dem Flugtermin möglich.

Flug stornieren
1/1

Grundsätzlich empfiehlt es sich, so früh wie möglich zu stornieren.

Welche Kosten müssen erstattet werden - welche nicht?

Grundsätzlich dürfen Kunden alle Steuern und Flughafengebühren, die Rahmen des Ticketkaufes bezahlt wurden, zurückverlangen. Hier hilft es, dass die Posten des Gesamtpreises beim Ticketkauf genau aufgeschlüsselt sein müssen. Viele Fluggesellschaften zahlen die genannten Kosten nach Aufforderung ohne Probleme zurück. Zur Rückerstattung des eigentlichen Ticketpreises sind Airlines hingegen nicht verpflichtet - zumindest dann nicht, wenn dies beim Kauf seitens der Fluggesellschaft eindeutig ausgeschlossen wurde. Allerdings muss der Airline auch tatsächlich ein Schaden entstanden sein; sie muss beweisen, dass sie das Ticket nach der Stornierung nicht noch anderweitig verkauft, also nicht "doppelt kassiert" hat. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Stornogebühren. Zahlreiche Gesellschaften verlangen von ihren Kunden Gebühren für die Stornierung eines Fluges. Vom Bundesgerichtshof wurde diese Praxis im Jahr 2017 für unzulässig erklärt, die Airlines haben ihre AGB allerdings vorerst nicht angepasst.

Flug stornieren: Tipps

Es können einige Dinge dafür getan werden, dass die Stornierung eines Fluges so wenig Ärger wie möglich bringt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, so früh wie möglich zu stornieren, also sobald feststeht, dass der Flug nicht angetreten wird. Fener kann eine Reiserücktrittsversicherung helfen. Hier werden die Kosten zumindest bei bestimmten Gründen für die Stornierung übernommen (beispielsweise Erkrankung des Kunden oder eines Angehörigen). Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, ob im Falle des Reiserücktritts eine Selbstbeteiligung gezahlt werden muss. Vor der Entscheidung für eine Airline können außerdem Fluggastportale besucht werden. Dort kann ein Eindruck gewonnen werden, wie sich bestimmte Fluggesellschaft im Falle einer Stornierung verhalten. Bei Schwierigkeiten mit der Erstattung von Kosten können sich Kunden auch an einen Dienstleister wenden. Ein Beispiel ist Ticketrefund , welches durch sein "Fairplane"-Programm zur Durchsetzung von Rechten bei Flugausfall oder Flugverspätung ist. Aber auch im Falle einer Stornierung können Kunden hier auf Hilfe zählen, um den Verlust bei einem stornierten Flug so gering wie möglich zu halten.