Schon beim Kauf des Koffers kann der Reisende eine wichtige Weiche stellen: Wählen Sie einen auffälligen Koffer, kennzeichnen Sie ihn später mit einem unverwechselbaren Aufkleber oder einem farbenfrohen Koffergurt. Damit wird die Gefahr geringer, am Gepäckband Opfer einer Verwechslung zu werden. Und wenn das Gepäck doch weg sein sollte, haben Sie Anhaltspunkte für eine eindeutige Beschreibung. Prüfen Sie die Gepäckabschnitte, die Sie beim Einchecken erhalten, sofort auf die richtige Erfassung des Zielflughafens. Vor allem bei Flügen mit Umsteigen ist es wichtig zu wissen, ob das Gepäck bis zum Ziel durchgecheckt ist. Jeder zweite Koffer verschwindet bei einem Anschlussflug. Bewahren Sie die Abschnitte gut auf, sie sind der Schlüssel für spätere Nachforschungen. Die meisten Koffer sind nicht endgültig weg, sondern tauchen innerhalb einer Woche wieder auf. Nun sind fünf Tage ohne Wechselwäsche und Zahnbürste nicht besonders angenehm. Ideal ist eine Minimalausrüstung im Handgepäck. Manche Fluggesellschaften bieten ihren Fluggästen auch einen Notfallkoffer an, wenn Gepäck verspätet zugestellt wird. Alternativ werden angemessene Ausgaben am Urlaubsort ersetzt. Wenden sie sich bei Pauschalreisen unbedingt auch an die örtliche Reiseleitung, um weitere Ansprüche zu sichern. Wertsachen und empfindliches Equipment wie eine Kamera gehören nicht in das aufgegebene Gepäck, das nicht gerade schonend verladen wird – im Handgepäck hat man die Sachen wesentlich besser unter Kontrolle.
Ist ein Koffer auch nach drei Wochen nicht wieder da, gilt er als endgültig verloren, und sie erhalten für den Gepäckverlust Entschädigung. Die Grenzen hierfür sind international in sogenannten Sonderziehungsrechten festgelegt. Dabei handelt es sich um eine künstliche Währung, die sich aktuell aus Euro, US-Dollar, japanischen Yen, britischen Pfund und chinesischen Renminbi zusammensetzt. Ein XDR, so das offizielle Währungskürzel, ist rund 1,20 Euro wert. Die Entschädigungsgrenze für Gepäckverlust beträgt 1.131 XDR, das sind also etwa 1.350 Euro. Dieser Betrag gilt pro Reisendem, nicht pro Koffer. Das kann von Vorteil oder Nachteil sein. Wer allein mit zwei Koffern unterwegs ist, hat nur einmal den Anspruch. Reist dagegen eine vierköpfige Familie, gilt die Höchstentschädigung vierfach, selbst wenn die Kinder keinen eigenen Koffer aufgegeben haben.